Archiv der Kategorie: Allgemein

Zwischensteine 6B und 6C im Abschnitt 2.7. Grönebach

Nach unermüdlicher Suche hat Herbert Roy aus Willingen im Frühsommer 2016 auch die beiden bisher nicht dokumentierten preußischen Zwischensteine Nr. 6B und Nr. 6C von 1864 an der Hoppecke ausfindig gemacht.
Der gut erhaltene Zwischenstein Nr. 6C von 1864 zeigt die übliche schlichte Gestaltung der nach 1850 gesetzten preußischen Grenzsteine. Auf der waldeckischen Steinseite sind oben die Initialen „FW“, in der Mitte die Nummernzeichnung und darunter die Jahreszahl eingekerbt. Auf der preußischen Steinseite sind nur die Initialen „KP“, für Königreich Preußen, erkenntlich.

006zcbspressen-waldeck-1864Zwischenstein Nr. 6C von 1864 – beidseitig

Am Standort 6B befinden sich mehrere Steinfragmente ohne erkennbare Zeichnung, bei denen es sich wohl um Überbleibsel des Zwischensteins Nr. 6B handeln dürfte. Das Foto zeigt das größte Bruchstück mitten im Bachbett.

006zbbspressen-waldeck-1864Fragment von Zwischenstein Nr. 6C im Bett der Hoppecke

Zwischenstein 27N im Abschnitt 4.0. Vöhl neu gefunden

Am Grenzaufstieg über den Lindenberg zur Hünselburg wurde bei einer Wanderung am 18.04.16 der umgeworfene Zwischenstein Nr. 27 N neu entdeckt.

Zwischen den Steinen Nr. 27I und Nr. 27N verlässt der heutige Wanderpfad die Grenzlinie und läuft etwas nach Westen versetzt über den felsigen Rücken des Lindenberges. Eine Nase des Bergrückens ist als topografischer Punkt mit einem Granitstein besetzt. Entgegen der ursprünglichen Annahme handelt es sich nicht um einen Ersatzstein für 27N, der nun einige Meter weiter nördlich und wenige Meter westlich des Wanderpfads gefunden wurde. Nr. 27N reiht in die Gestaltungsserie der wohl 1746 zahlreich gesetzten Zwischensteine am Lindenberg ein.

 69mk
Nr. 27N von 1746 – 18.04.16.

Wenige Meter südlich des Standorts Nr. 27N verlässt der Wanderpfad die Grenzlinie027N 1746 a -21.4.16- 23m.

Alter Grenzstein Nr. 28, 2.1. Marsberg, am Standort Nr. 31 aufgestellt

Am Standort Nr. 28 wurde 1901 ein Ersatzstein gesetzt, der Im Buch über die waldeckischen Landesgrenzsteine dokumentiert ist.

Günter Schulte aus Erlinghausen hat um 2013 im Gebüsch wenige Meter neben dem Ersatzstein, den 1901 wohl übersehenen oder als unbrauchbar erachteten Originalstein von 1663 entdeckt. Dieser alte Stein ist nun in einer Gemeinschaftsaktion der Grenznachbarn aus Erlinghausen und Kohlgrund am nicht mehr besetzten Grenzsteinstandort Nr. 31 aufgestellt worden. Der wohl wegen teilweise abgebrochener Basis nur noch 90 cm lange alte Stein wurde in ein Mörtelbett gesetzt und mit einem daneben gestellten Informationsschild ausgestattet. In einer kleinen Feierstunde erinnerte man an die Vergangenheit der Grenze, wobei Kohlgrunds Ortsvorsteher Heinrich Kaune betonte, dass diese Grenze heute viel mehr Verbindendes als Trennendes besitzt.

Eberhard Gutberlett hat mich auf einen dazu erschienenen Zeitungsartikel aufmerksam gemacht. Daraufhin war ich am 11.5.16 vor Ort und habe die folgend eingestellten Fotos gemacht.

31Kurköln-Waldeck 1663 bs 11.5.16.
Grenzstein Nr. 28 von 1663 – beidseitig – 11.5.16.
31Kurköln-Waldeck 1663 a 74m
Grenzstein Nr. 28 von 1663 am Standort Nr. 31 – 11.5.16.
32Kurköln-Waldeck 1663 ab
Grenzstein Nr. 32 von 1663 – 11.5.16.
33Preußen-Waldeck 1895 a 11.5.16. 42
Nr. 33 Preußen-Waldeck von 1895 11.5.16.

Einmaliger Landesgrenzstein von 1597 steht jetzt im Kreismuseum Wewelsburg

Auf der alten Grenze zwischen dem Fürstbistum Paderborn und der Landgrafschaft Hessen waren erstmals im Jahr 1597 mit Wappen und Jahreszahl ausgestattete Grenzsteine gesetzt worden. Als im Zuge des Grenzrezesses von 1754 die Grenzlinie verfeinert und mit 210 exakt eingemessenen neuen Grenzsteinen markiert wurde, sind dort alle schon vorhandenen älteren Grenzsteine beseitigt worden. Nur einem glücklichen Zufall ist es wohl zu verdanken, dass ein Wappenstein von 1597 erhalten geblieben ist.
Der Grenzstein wurde von Dieter Siebeck aus Höxter auf dem Dachboden des Museums in Corvey entdeckt. Von seinem Fund hat er mir 2011 in einem Telefonat berichtet. Aufgrund seiner Beschreibungen hatte ich den Schluss gezogen, dass es sich um einen der 1597 aufgestellten Landesgrenzsteine handeln musste.
Als mich im Frühjahr des vergangenen Jahres Markus Moors vom Kreismuseum Wewelsburg fragte, ob ich nicht Grenzsteine kennte, die zur Ausstellung im Historischen Museum des Hochstifts Paderborn geeignet seien, nannte ich den Grenzstein vom Dachboden in Corvey und den Stein Nr. 142 von 1778 auf dem Hof „von Pappenheim“ in Liebenau. Markus Moors ist es gelungen, beide Grenzsteine in „sein“ Museum zu holen. Vor einigen Wochen konnten die Steine dort von mir fotografiert werden.
Das Grenzsteinunikat von 1597 wird nun mit einer Abbildung vorgestellt und beschrieben.

DBZP MLZH 1597 bs abc

Der Grenzstein ist relativ grob mit rechteckigem Querschnitt von etwa 25/18 cm und geradem Kopf aus Sandstein zugeschlagen. Er ist 95 cm lang und ragte einmal etwa 50 bis 60 cm aus dem Boden auf. Die Schauseiten zeigen über der gesenkten Jahreszahl „1597“ jeweils die Initialen und Wappen der Landesherren, die den Grenzvertrag von 1597 geschlossen haben. Auf der ehemals dem Hochstift zugewandten Steinseite ist unter den eingehauenen Initialen „DBZP“, für Dietrich Bischof zu Paderborn, durch Einkerbung ein spanischer Wappenschild herausgearbeitet. Auf diesem steht zentral flach erhabenen das schlichte Hochstiftskreuz, welches in der Mitte überlagert wird vom Herzschild des Fürstenbergers mit zwei Balken. Auf der hessischen Steinseite findet sich unter den Initialen “MLZH“, für Moritz Landgraf zu Hessen, entsprechend das Wappen der Grafschaft Hessen mit dem Flachrelief eines steil aufgerichteten zweischwänzigen Löwen. Der hessische Wappenschild ähnelt dem Paderborner Schild, besitzt aber an den Flanken flache Tartschen-Einbuchtungen.
Es ist nicht mehr festzustellen, wie und woher der alte Grenzstein auf den Dachboden des Museums in Corvey gelangt ist. Vermutlich stammt der Stein aus dem Bereich der Gemarkung Herstelle, an die die ehemals corveyische Mark Jakobsberg angrenzte.
1597 war im Bereich der Gemarkung Herstelle an der Steinklippen auf der Weser … gegen der einen Seiten des Eckensteins über und vor ehegenannter Steinclippe den Berg hinauf an die Steinklippen, an der Höhe, daran das genante Kellerloch stehet, und an derselbigen Klipften hin in jetzbenantes Kellerloch, von dannen zur Rechten herümber auf einen gezeichneten jungen Eichbaum auffen Füßpat und fürters von gezeichnetem Baum an zu durch den Schneckerstein an dem Hohen Geholtz hindurch auf einen hohen Eichbaum mit dreyen Esten … [1] mit der Grenzmarkierung begonnen worden. Die damalige Grenzbeschreibung erwies sich in diesem Bereich jedoch als zu ungenau, so dass sich Streit um die Nutzung der Steinklippen entwickelte. Drei Karten und Niederschriften aus den Jahren 1697 bis 1706 [2][3][4] bekunden, dass im Jahr 1698 Hersteller auf einer Klippe Steine gebrochen haben und … dagegen an hessischer Seite protestiert und derenthalben die Steine nebst deren Instrumenten hinweg genommen wurden [3]. Eine unten im Ausschnitt abgebildete Karte [4] zeigt den umstrittenen Grenzbereich (A) an der Mündung der Diemel in die Weser besonders schön.

KSA_20404 Ausschnitt

Neben der kolorierten Topografie mit – Diemel, Weser, Klippen, Diemelbrücke und der nur mit einem Gebäude angedeuteten von Landgraf Karl gegründeten Stadt Syburg, die später nach ihrem Gründer Karlshafen genannt wurde – sind auch einige Wappensteine von 1597 mit ihren nach Paderborn weisenden Schauseiten, das grenzbestimmende Kellerloch (B) und die Lustklippe (G) eingezeichnet. Die diagonale Linie im Locus quaestionis A ergab sich aus einer Verbindung der Grenzpunkte von Schnadtstein F und des Fundorts eines liegenden Schnadtsteins mit litteris „M.L.Z.H. 1597, nahe der Diemelmündung an der Weser, und bezeichnet die Paderborner Anspruchslinie. In den Verhandlungen zum Grenz-rezess von 1754 setzte sich in diesem Bereich die hessische Sicht der Dinge durch. Grenzstein Nr. 1 wurde demzufolge etwa 230 nordwestlich der Diemelmündung am Ufer der Weser gesetzt und zeigte linea recta den Berg hinauf zwischen der gantz ins Paderbornische Territorium eingeschloßenen Lustklippe in der Schlucht hinauf zu dem 2.ten Stein.

Der andernorts eingehend erörterte geschichtliche Hintergrund der Grenzsteinsetzung wird hier nur in geraffter Form dargestellt.
In der Mitte des 15. Jahrhunderts hatten die hessischen Landgrafen nahezu den gesamten mainzschen Besitz in Nordhessen übernommen und die Grenzen der Landgrafschaft in ehemals paderbornsches Gebiet vorgeschoben. Der Friedensvertrag nach der Hessen-Paderbornschen Fehde von 1471 zwischen Landgraf Ludwig II. und Bischof Simon III. bestätigte das Vordringen der Landgrafschaft Hessen im nördlichen Diemelraum. Gleichwohl kam es im folgenden Jahrhundert noch zu Gerichtsprozessen, um die Landeszugehörigkeit von Helmarshausen, Liebenau, Trendelburg und Reinhardswald. Die Grenze war wohl nur in Teilbereichen exakt bestimmt und dort mit den ersten einfachen Grenzsteinen (Wandtsteine) besetzt worden. Ende des 16. Jahrhunderts, unter Fürstbischof Dietrich IV. von Fürstenberg, wurden deshalb Anstrengungen zu einer endgültigen Regelung des gesamten Grenzverlaufs unternommen. Dietrich hatte 1588 die Grenzverhandlungen mit Wilhelm IV., Landgraf zu Hessen (1568-1592), begonnen und sie nach dessen Tod mit seinem Nachfolger, Moritz Landgraf zu Hessen (1592-1627), fortgesetzt. Es resultierte der Grenzvertrag vom 5.1.1597. In diesem wurde die Grenzlinie erstmals komplett von den Steinklippen, an der Weser oberhalb von Karlshafen, bis zum „Lips-Creutz“, an der Gemarkungsgrenze Volkmarsens, beschrieben und mit zusätzlichen Wappensteinen markiert. Der 1597 festgelegte Grenzverlauf hatte in seinen Grundzügen bis heute Bestand. Da die Grenzbeschreibung jedoch im Detail nicht immer eindeutig war und zu wenige Grenzsteine den Grenzverlauf markierten, kam es, insbesondere in fünf Bereichen der Grenze, weiter zu Streit um Eigentums-, Nutzungs- und Hoheitsrechte. Diese Streitigkeiten sollten durch den 1756/57 ratifizierten Vertrag zwischen Fürstbischof Clemens August von Landgraf Wilhelm VIII. behoben werden. Zu diesem Zweck wurden 1754 nach exakter Grenzvermessung zunächst alle älteren Landesgrenzsteine vollständig beseitigt und insgesamt 210 fortlaufend nummerierte neue Steine gesetzt.

[1] Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Fürstbistum Paderborn, Urkunden, Nr. 2395
[2] Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Domkapitel Paderborn, Kapselarchiv Nr. 194,1 – 1697, KSA 50819
[3] Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Domkapitel Paderborn, Kapselarchiv Nr. 194,1 – 1706, KSA 20404
[4] Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Domkapitel Paderborn, Kapselarchiv Nr. 194,1 – 1706, KSA 20405

Landesgrenzstein Nr. 25 von 1769, Abschnitt 2.6. Stadt Brilon, ist transloziert

Am Standort des Landesgrenzsteins Nr. 25, am Richtplatz, im Abschnitt 2.6. „Stadt Brilon“ steht seit 1954 die Nachempfindung eines historischen Steins.
Vor einigen Tagen habe ich zwei Fotos des Originalsteins Nr. 25 von 1769 auf der Website von Eberhard Gutberlett – http://www.eberhard-gutberlett.de/ – entdeckt.  Eberhard Gutberlett hat mir freundlicherweise die Genehmigung erteilt, hier seine Fotos zu verwenden und über die Fundumstände zu berichten.

025Original 1769 Fotos E.G. 2007

Vor „vielen“ Jahren hatte ein ehemaliger Abteilungsleiter von Krupp-Stahl den Stein auf einem mit Bauschutt beladenen LKW (wohl noch im Raum Brilon) entdeckt und ihn von den Bauarbeitern gegen Bezahlung erworben. Eberhard Gutberlett konnte den danach im Garten des Erwerbers in Moers aufgestellten Stein erstmals im November 2007 fotografieren. Seine Fotos aus November 2011 zeigen den auf einer Palette abgelegten Stein. Der Steinbesitzer hatte das Haus in Moers und auch seine umfangreiche Antiquitätensammlung verkauft. Für Grenzstein Nr. 25 und einen weiteren historischen Grenzstein aus dem Vogtland hatte man ihm viel Geld geboten.

025Original 1769 Fotos E.G. 2011

Wer den Grenzstein Nr. 25 letztendlich für sich oder zum Weiterverkauf erworben hat ist unklar. Vielleicht meldet sich der heutige Besitzer, wenn er bei der Suche nach dem geschichtlichen Hintergrund des erworbenen Steins auf diese Internetseite stößt.

Zwischensteine 130A und 130C im Abschnitt 4.0. Vöhl neu gefunden

Im Bereich Dorfitter/Nieder-Ense finden sich beiderseits der ehemaligen Landesgrenze zahlreiche Spuren alter Bergbautätigkeit, welche Birgit und Volker Emde aus Korbach schon seit einiger Zeit erkunden. Auf ihren Wanderungen sind sie dabei eher zufällig auch auf alte Grenzsteine gestoßen, die sie fotografiert haben.
Birgit Emde hat mir ihre Fotos freundlicherweise zur Verfügung gestellt. Da ich beim Abgleich der Fotos festgestellt habe, dass Zwischenstein 130A noch auf der Grenze vorhanden sein musste, haben wir am 06.02.16 eine gemeinsame Grenzwanderung unternommen, auf der die Zwischensteine 130A und 130C an ihren angestammten Standorten auf der Grenze entdeckt werden konnten.
Bei Zwischenstein 130A handelt es sich um einen gut erhaltenen relativ großen Stein aus Grauwacke, auf dem neben dem Kennbuchstaben „A“ auf der waldeckischen Steinseite, wechselseitig die Landesinitialen „W“ bzw. „H“ eingeschlagen sind. Die Steingestaltung lässt ein Setzdatum ab 1746 vermuten.

130ZA nach1746 bs

Zwischenstein 130C steht nur wenige Meter von dem bereits dokumentierten Stein 130B entfernt. Er ist wie dieser gestaltet und vor 1746 gesetzt. Auf der itterschen Seite ist das übliche „H“ eingemeißelt. Auf der waldeckischen Steinseite steht in einem gesenkten Kreisfeld ein flach erhabener achtstrahliger Stern. Wie das dritte Exemplar dieser recht kleinen Steine – 130G – sind sie aus gelb-braunem Kalksandstein gefertigt.

130ZCSternV 1670 bs

Steinbefunde am Frau Holle Felsen

Grenzstein Nr. 41 im Grenzabschnitt 3.2. Borken

Helmut Most und Wolfgang Stoyke aus Kleinenglis haben auch südwestlich von Wenzigerode auf der ehemaligen Landesgrenze zwischen Waldeck und Hessen-Kassel den abgebrochenen 1739er Landesgrenzstein Nr. 41 entdeckt. . Sie haben inzwischen das abgebrochene Steinoberteil durch Fliesenkleber wieder mit dem noch im Boden sitzenden Stumpf zu verbunden.
Die von Helmut Most zur Verfügung gestellten Fotos zeigen die weitgehend erhaltenen nach Typ Borken gestalteten Wappenschilde.

Hessen-Waldeck-Nr 41

Hessen-Waldeck-Nr 41 bs geklebt

Ein Ausschnitt der auf DVD im Buch abgelegten Grenzkarte Borken zeigt den Fundort von Stein Nr. 41 im Verlauf der Grenze von 1739.

zKarte Borken a

1739er Grenzstein Nr. 110 im Grenzabschnitt 3.1. Gudensberg (1739er Grenze)

Kürzlich haben Helmut Most und Wolfgang Stoyke aus Kleinenglis bei Geismar auf der ehemaligen Landesgrenze zwischen Waldeck und Hessen-Kassel, die durch Vertrag von 1867 zwischen Waldeck und Preußen geändert worden ist, ein Fragment des 1739er Landesgrenzsteins Nr. 110 entdeckt.
Die von Helmut Most zur Verfügung gestellten Fotos zeigen noch eindeutige Relikte der nach Typ Borken gestalteten Wappenschilde.

110Hessen-Waldeck - 1739 bs Most

Ein Ausschnitt der auf DVD im Buch abgelegten Grenzkarte Gudensberg zeigt den Standort des 1868 neu hergestellten Steins Nr. 110 und den Fundort des 1739er Steinfragments. Auf der alten Grenze ist zudem der 1739er Stein Nr. 108 vollständig erhalten geblieben.

zKarte Gudensberg a

Weitere Informationen zu den Grenzmalen mit Preußen-Adler: Nr. 43 im Abschnitt 2.0. Volkmarsen und bei Nr. 5 im Abschnitt 3.4. Lichtenfels

Es konnte inzwischen geklärt werden, weshalb sich die Adler-Darstellungen an diesen Grenzmalen so gleichen. Sowohl für den Bronze-Guss bei Lichtenfels als auch für den Mineros-Guss bei Volkmarsen ist ein Modell verwendet worden, welches der Architekt Heinrich Bodenhausen aus Arolsen nach einem Foto des Volkmarser-Steins von 1965 angefertigt hat. Über die Aufstellung des Steins bei Lichtenfels berichtete die lokale Presse am 18.09.1990.Adler komb Adler18012016

Im Abschnitt 4.2. Höringhausen sind die Landesgrenzsteine Nr. 162 und Nr. 166 noch vorhanden.

Im Abschnitt 4.2. Höringhausen sind auf der Grenze Waldecks zur Herrschaft Itter die Landesgrenzsteine Nr. 162 und Nr. 166 noch vorhanden.
Colin Cromm aus Freienhagen erkundet schon seit 2011 im Umfeld seines Wohnorts historische Grenzsteine.
In einer E-Mail vom 20.10.2015 schrieb er: „Die Steine Nr. 162 und 166 konnte ich am vergangenen Sonntag fotografieren. Nr. 162 steht 20-30 m westlich des alten Höhenwegs, vom Weg aus nicht sichtbar. Nr. 166 konnte ich nur finden, weil ich genau wusste, wo ich graben muss. Der Stein liegt unter der Grasnarbe an der östlichen Seite des Höhenwegs. Ich kann mich gut daran erinnern, den zuvor noch aufrecht stehenden Stein im Herbst 2001 (Colin Cromm hat dort 2001 für ein Schulprojekt eine Karte aufgenommen) schräg gegen einen Baum gedrückt aufzufinden. Die Fahrspuren führten praktisch gerade über den Stein hinüber.
Die von Colin Cromm zur Verfügung gestellten Fotos der Steinseiten von Nr. 162 habe ich perspektivisch bearbeitet und in einer Abbildung zusammengestellt.
Es handelt sich um einen etwa 50 cm hohen Originalstein von 1753. Die waldeckischen Steinseite ist recht gut erhalten. Im typischen Wappenfeld der 1753er Steine steht der achtstrahlige Waldecker Stern als Flachrelief. Wie an Grenzsteinen mit gerader Nummer üblich, sind über dem Wappenfeld die laufende Nummer und darunter die Jahreszahl „1753“ eingeschlagen.
Die untere Hälfte der hessischen Steinseite ist zerstört. Die oberen zwei Drittel des Wappenfeldes mit dem Flachrelief des Hessenlöwen sind noch erhalten.

162bsHessen-Waldeck 1753 Okt.15 Colin Cromm Schrift

Landesgrenzstein Nr. 162 von 1753

Von dem umgefahrenen Landesgrenzstein Nr. 166 ist nur die waldeckische Seite sichtbar. Diese zeigt oben die eingemeißelte Nummernzeichnung „N 166“ und rechts darunter ein eingesenktes „W“. Das dem „W“ einmal vorangestellte „F“ und die darunter angebrachte Jahreszahl sind nicht mehr erkennbar. Gleichwohl ermöglichen Steinmaterial (gelblich-brauner Kalksandstein), Steinform (abgerundete Kopfkanten) und die Nummernzeichnung eine Identifikation als Grenzstein von 1753, der – wie einige andere Steine auf der Höringhauser Grenze – nach früherer Beschädigung im 19. Jahrhundert umgestaltet worden ist.

166wHessen-Waldeck 1753-18xx Okt.15 Colin Cromm Schrift

W-Seite von LG Nr. 166 (1753) umgestaltet im 19. Jhd.

Es ist nicht eindeutig erkennbar, ob der Grenzstein abgebrochen ist. Eine Wiederaufrichtung des Steins sollte angestrebt werden, dann würde auch die Zeichnung auf der hessischen Steinseite wieder sichtbar und könnte vielleicht die Bestimmung als Stein von 1753 erhärten.