Im Abschnitt 4.2. Höringhausen sind auf der Grenze Waldecks zur Herrschaft Itter die Landesgrenzsteine Nr. 162 und Nr. 166 noch vorhanden.
Colin Cromm aus Freienhagen erkundet schon seit 2011 im Umfeld seines Wohnorts historische Grenzsteine.
In einer E-Mail vom 20.10.2015 schrieb er: „Die Steine Nr. 162 und 166 konnte ich am vergangenen Sonntag fotografieren. Nr. 162 steht 20-30 m westlich des alten Höhenwegs, vom Weg aus nicht sichtbar. Nr. 166 konnte ich nur finden, weil ich genau wusste, wo ich graben muss. Der Stein liegt unter der Grasnarbe an der östlichen Seite des Höhenwegs. Ich kann mich gut daran erinnern, den zuvor noch aufrecht stehenden Stein im Herbst 2001 (Colin Cromm hat dort 2001 für ein Schulprojekt eine Karte aufgenommen) schräg gegen einen Baum gedrückt aufzufinden. Die Fahrspuren führten praktisch gerade über den Stein hinüber.“
Die von Colin Cromm zur Verfügung gestellten Fotos der Steinseiten von Nr. 162 habe ich perspektivisch bearbeitet und in einer Abbildung zusammengestellt.
Es handelt sich um einen etwa 50 cm hohen Originalstein von 1753. Die waldeckischen Steinseite ist recht gut erhalten. Im typischen Wappenfeld der 1753er Steine steht der achtstrahlige Waldecker Stern als Flachrelief. Wie an Grenzsteinen mit gerader Nummer üblich, sind über dem Wappenfeld die laufende Nummer und darunter die Jahreszahl „1753“ eingeschlagen.
Die untere Hälfte der hessischen Steinseite ist zerstört. Die oberen zwei Drittel des Wappenfeldes mit dem Flachrelief des Hessenlöwen sind noch erhalten.
Landesgrenzstein Nr. 162 von 1753
Von dem umgefahrenen Landesgrenzstein Nr. 166 ist nur die waldeckische Seite sichtbar. Diese zeigt oben die eingemeißelte Nummernzeichnung „N 166“ und rechts darunter ein eingesenktes „W“. Das dem „W“ einmal vorangestellte „F“ und die darunter angebrachte Jahreszahl sind nicht mehr erkennbar. Gleichwohl ermöglichen Steinmaterial (gelblich-brauner Kalksandstein), Steinform (abgerundete Kopfkanten) und die Nummernzeichnung eine Identifikation als Grenzstein von 1753, der – wie einige andere Steine auf der Höringhauser Grenze – nach früherer Beschädigung im 19. Jahrhundert umgestaltet worden ist.
W-Seite von LG Nr. 166 (1753) umgestaltet im 19. Jhd.
Es ist nicht eindeutig erkennbar, ob der Grenzstein abgebrochen ist. Eine Wiederaufrichtung des Steins sollte angestrebt werden, dann würde auch die Zeichnung auf der hessischen Steinseite wieder sichtbar und könnte vielleicht die Bestimmung als Stein von 1753 erhärten.